Umzug – kleine Schäden in der Wohnung schnell ausbessern

Umzug – kleine Schäden in der Wohnung schnell ausbessern

Kratzer im Laminat oder Parkett, Bohrlöcher von Hängeschränken, Regalen und Bildern in der Wand, Risse in den Tapeten, die kaputte Fliese im Bad oder die Kratzer an Türen und Türrahmen – beim Umzug zeigen sich die kleinen Schäden und unschönen Stellen. Doch muss beim Auszug jeder Schaden ausgebessert werden? Und ist dafür stets ein Handwerker notwendig – wenn dies auch selbst erledigt werden kann?

Nicht jeder Schaden muss vom Mieter repariert werden

Schnell lassen sich kleine Makel beseitigen oder sie werden zumindest „unsichtbar“ auf den ersten Blick – sofern etwas handwerkliches Geschick besteht. Doch als Erstes sollte jeder Mieter einen Blick in seinen Mietvertrag werfen, ob er überhaupt verpflichtet ist, diese Reparaturen vorzunehmen. Die Experten vom Mieterverein erklären, dass grundsätzlich nur die Schäden zu reparieren sind, die selbst – zumeist fahrlässig – verursacht wurden. Darunter fallen die Folgen des normalen Gebrauchs nicht. Dabei handelt es sich bspw. um Laufspuren auf dem Laminat oder Teppichboden, aber auch um die notwendigen Bohrlöcher sowie kleine Kratzer an Türen und Fenstern. All das muss der Mieter nicht reparieren. Durch die Mietzahlung sind eben diese Abnutzungserscheinungen abgegolten.

Wenn die alte Wohnung renoviert werden muss

Nicht jeder ist handwerklich begabt und ist in der Lage, die notwendigen Renovierungsarbeiten nach dem Umzug selbst vorzunehmen – je nachdem welche Vereinbarungen mit dem Vermieter getroffen wurden. Professionelle Umzugsunternehmen übernehmen diese oft kleinen Renovierungsarbeiten nach dem erfolgten Umzug. Nach dem Umzug muss die alte Wohnung besenrein übergeben werden und es gilt die vier Wände zu hinterlassen, wie sie beim Einzug vorgefunden wurden. Das bedeutet, dass die Umzugshelfer nur kleinere Reparaturarbeiten übernehmen müssen, sofern keine Beschädigungen vorliegen. Zu den Arbeiten, die es zu erledigen gilt, zählen zum einen die Beseitigung von Schmutz ebenso wie das sorgfältige Kehren der Wohnung. Müssen Malerarbeiten vorgenommen werden, dann gilt es, Flecken oder Klebereste zu entfernen. Ebenfalls müssen Nägel aus den Wänden entfernt werden und die Wände müssen in einen neutralen Farbton gestrichen werden. Darunter fallen Farben wie Weiß, Grau oder auch helle Blau-, Gelb- und Grünton. Wände die auffällig gestrichen oder mit Fototapeten versehen sind, dürfen nicht in der Wohnung verbleiben. Bei der Übergabe der Wohnung muss die Wohnung sich in einem makellosen Zustand befinden. Auch Heizungen und Heizungsrohre sollten gestrichen werden, nach einer langjährigen Wohndauer. Hinweis: Es gelten im Hinblick auf das Streichen der einzelnen Zimmer genauer Regelungen:

  • Küche & Badezimmer: Alle drei Jahre
  • Wohn- und Schlafzimmer: alle fünf Jahre
  • Rest der Wohnung: spätestens alle sieben Jahre

 

Kleine Schäden selbst entfernen

Für Heimwerker, die einigermaßen geübt sind, sollte es durchaus machbar sein, all die verschiedenen kleinen Reparaturen selbst durchzuführen. So sind kleine Bohrlöcher mit Fertigspachtel oder Maleracryl gut zu schließen. Auch kleine Beschädigungen im Parkett und anderen Holzböden sind einfacher zu beseitigen, als so mancher denkt. Dafür wird etwas Wasser auf die Kerbe oder dem Kratzer gegeben, wodurch das Holz aufquillt und die Fasern sich nach oben drücken. Dadurch schließt sich die Oberfläche wieder. Anders verhält es sich bei Laminat. Hier ist es schwieriger, Kratzer zu kaschieren. Klarlack und Wachse sind hier der Helfer in der Not, die entsprechend eingefärbt werden können. Um den Kratzer zu schließen, werden die Materialien großzügig in die Kerbe eingedrückt, um sie dann trocknen zu lassen. Im Anschluss wird die überschüssige Masse vorsichtig abgeschliffen. Im Übrigen eignet sich dieses Verfahren auch für Kratzer an Türen, Türzargen und Fenstern.

Risse in den Tapeten – ist es nun notwendig, neu zu tapezieren?

Selbst wenn Tapeten in Mitleidenschaft gezogen wurden, so ist es nicht immer gleich notwendig, diese abzureißen und neu zu tapezieren. Mit etwas Know-how ist es durchaus möglich, kleinere Beschädigungen an Tapeten fast unsichtbar zu machen. Losgelöste Ränder können mit einem Nahtkorrekturstift wieder angeklebt werden. Raufasertapete, die beschädigte Stellen aufweist, kann ausgebessert werden, indem diese großzügig entfernt wird und im Anschluss ein von Hand gerissenes (nicht abgeschnittenes) Stück neue Raufasertapete sorgfältig an der Stelle eingepflegt wird. Gilt es Löcher zu kaschieren, so können diese mit einem Raufaserspachtel verfüllt werden.

Die Reparaturen im Nassbereich

Oft setzen sich im Abfluss der Bade- und Duschwanne Haare und Shampooreste ab. Speisereste und Fett bleiben hingegen gern im Abfluss der Küchenspüle hängen. Diese sorgen dafür, dass das Wasser nicht mehr richtig abfließt. Oftmals ist es nicht mehr ausreichend, den Siphon mit heißem Wasser auszuspülen – in diesen Fällen hilft der gute alte Pömpel oder entsprechende (chemische) Abflussreiniger. Reicht all das nicht mehr aus, dann ist es notwendig, das Sieb abzuschrauben, um so an den Siphon zu gelangen. Dort kann dann versucht werden, die Reste mit einer Zange, Pinzette oder einem anderen Hilfsmittel wie einer spirale die Rückstände zu entfernen. Empfehlenswert sind auch die flexiblen Flaschenreiniger, da diese tief über den Siphonbogen in den Abfluss hineingeschoben werden können.

Die Übergabe muss besenrein erfolgen

In Mietverträgen ist festgehalten, dass nach dem Auszug die Wohnung besenrein übergeben werden muss. Verstanden wird darunter eine grobe Reinigung aller Räume. Darunter fallen das Saugen, Wischen und bei Bedarf das Streichen. Auch Terrasse und/oder Balkon müssen in einem besenreinen Zustand übergeben werden. Natürlich sind die Möbel, der gesamte Hausrat und andere Dinge vorab aus der Wohnung zu entfernen. Sperr- und Sondermüll müssen fachgerecht entsorgt werden, während Möbel und Hausrat die noch brauchbar sind, verkauft oder verschenkt werden. Ebenfalls zu entfernen sind Gardinen, Teppiche und Lampen, um die Wohnung am Ende erfolgreich zu übergeben. Nur nach Rücksprache mit dem Vermieter ist es erlaubt, Möbel in der Wohnung zu hinterlassen. Dieses ermöglicht es dem Vermieter, die Wohnung dann „teilmöbliert“ zu vermieten oder dem ehemaligen Mieter eine Frist einzuräumen, um die Abholung der Möbel zu arrangieren.

Wann entfällt die Renovierung der Wohnung nach dem Umzug?

Nicht immer muss eine Wohnung im renovierten Zustand übergeben werden. Wurde diese bereits unrenoviert übernommen, dann kann diese im selben Zustand an den Vermieter übergeben werden. Die einzige Ausnahme: Das im Mietvertrag festgelegt wurde, dass diese im renovierten Zustand übergeben werden muss. Möglich ist dies bspw. durch einen teilweisen Mieterlass oder andere Vergünstigungen. Anders verhält es sich mit Klauseln, in denen Schönheitsreparaturen grundsätzlich eingeschlossen sind. Allerdings sind solche Klauseln unwirksam. Mieter die nach dem Auszug versehentlich renovieren, obwohl sie laut Mietrecht nicht dazu verpflichtet sind, die können vom Vermieter Schadensersatz verlangen

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2 Kommentare

  1. Guten Tag, wegen unserer Ttätigkeit als Umzugunternehmen begegnen wir tagtäglich Kunden, die die Wohnung besenrein übergeben müssen. Wie die Wohnung nach einem Umzug am besten hinterlassen werden sollte, ist daher für uns kein Fremdgebiet. Ich werde aber Ihren Beitrag gerne unseren Kunden weiterempfehlen.

    Beste Grüße

    Stier Umzüge

  2. Ausgezeichnete Ratschläge, die ich sehr zu schätzen weiß, und danke für den Beitrag! Ich glaube, dass diese Vorschläge sehr effektiv sein werden. Machen Sie weiter so, ich freue mich immer darauf, Ihre Beiträge zu lesen!

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