Energieeffizienz – was gilt es bei der Altbausanierung zu beachten?

Energieeffizienz – was gilt es bei der Altbausanierung zu beachten?

Die deutsche Bundesregierung hat ein klares Ziel gesetzt, wenn es um den Klimaschutz geht: Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. 80 Prozent des Strombedarfs soll bereits 2030 aus erneuerbaren Energien stammen. Dabei wird auch auf Solarenergie gesetzt. Daher haben viele deutsche Bundesländer bereits ab 2022 oder 2023 die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten und Dachsanierungen beschlossen. Doch nicht nur das neue Gesetz der Solarpflicht lastet vor allem auf denen die einen Altbau sanieren wollen, sondern ebenfalls die Erfüllung der Energieeffizienz.

Die Solarpflicht ab 2023 – was steckt dahinter?

Bald könnten im ganzen Land dort, wo sonst Schindel und Ziegel liegen, Solarzellen den Platz einnehmen. Dies gilt besonders für Neubauten, bei denen die Bauherr*innen die Installation einer PV-Anlage direkt mit in die Bauplanung mit einfließen lassen müssen. Es ist einfach, den Neubau auf eine Solaranlage vorzubereiten, denn die Aufstellung der Kosten würde Anschaffung und Installation direkt beinhalten.

Ab dem Jahr 2023 könnte die Pflicht zur Installation von Solardächern von der Bundesregierung verabschiedet werden, wie aktuellen Medienberichten zu entnehmen ist. Damit würden sich die Vorgaben für die Häuslebauer deutlich verschärfen, denn Immobilien müssen ab 2023 dem Energiestandard EH-55 entsprechen und ab 2030 sogar EH-40 aufweisen. Baden-Württemberg setzt das neue Gesetz bereits um, welches ab dem 01. Januar 2023 in Kraft treten wird – was bedeutet dies? Im Falle einer Altbausanierung inklusive einer Dachsanierung müssen mindestens 60 Prozent der Dachfläche mit einer Solaranlage bestückt werden.

Energieeffizient sanieren – vom Altbau zum Effizienzhaus

Immobilienbesitzer oder -käufer, die ein Haus besitzen, das energetisch schlecht abschneidet, die werden möglicherweise in der Zukunft dazu verpflichtet, eine Sanierung vorzunehmen. Denn schließlich ist es das Ziel der EU und der Bundesregierung, den Gebäudesektor „grün“ zu machen. Wichtige Tipps rund um Immobilien, um richtig vorzugehen und Kosten zu sparen sind in dem Fall notwendig.

Rund ein Drittel aller CO2-Emissionen stammen aus dem Gebäudesektor und damit ist dieser Bereich neben der Energiewirtschaft, der Industrie und dem Verkehr ein Hauptverursacher des Klimawandels. Dies ist der Grund dafür, dass die Immobilienbranchen bis 2045 laut der Bundesregierung klimaneutral sein soll. Aber der Druck kommt nicht nur aus Berlin, sondern auch aus Brüssel wächst der politische Druck auf die Hausbesitzer*innen. Bereits 2021 stellte die EU-Kommission einen Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie zur Energieeffizienz vorgestellt.

Die Devise, die dabei lautet, ist „Worst First“, was bedeutet, dass die schlechtesten Gebäude zuerst dran sind. So müssen Altbauten mit der Klasse G zuerst bis etwa 2030 durch entsprechende Sanierungen mindestens auf die Klasse F gebracht werden.

Dachsanierung – die rot-grüne Bundesregierung hat ehrgeizige Ziele

Damit es Deutschland möglich ist, bis 2045 die Klimaneutralität zu erreichen, soll eben die Solarpflicht für Neubauten für Neubauten eingeführt werden. Viele der deutschen Bundesländer haben bereits die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen ab 2022 oder 2023 beschlossen. Zu den Vorreitern zählen:

  • Baden-Württemberg, seit dem 01. Mai 2022 für Neubauten und ab dem 01. Januar 2023 bei Dachsanierungen.
  • Nordrhein-Westfalen: Das Bundesland schreibt seit dem 01.01.2022 vor, dass geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht und mit einer Solaranlage versehen sein müssen.
  • Schleswig-Holstein: Ab dem 01. Januar 2023 ist eine Photovoltaikanlage auf Neubauten vorgeschrieben. Zudem gibt es eine Pflicht für Nichtwohngebäudedächer nach einer Sanierung. Ab 2025 soll es eine grundlegende Solarpflicht geben.

Die Mitmacher bei der Solarpflicht

  • Berlin ab dem 01. Januar 2023 für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen.
  • Hamburg: Bereits 2020 beschloss die Hansestadt, dass jeder Neubau mit einer Solaranlage zu versehen ist. Die Solarpflicht für Dachsanierungen greift in 2025.
  • Rheinland-Pfalz: Ab dem 01. Januar 2023 müssen 60 Prozent geeigneter Dachflächen sowie überdachte Parkplätze mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.

Zudem gibt es noch Nachzügler, wie Bremen, Sachsen und Bayern sowie einige Schlusslichter, die noch nichts in Planung bzw. nichts beschlossen haben.

Wer die PV-Anlage nicht direkt auf dem Hausdach installieren möchte, der kann diese auch in unmittelbarer räumlicher Umgebung in die Tat umsetzen, wie beispielsweise auf dem Carport, im Garten oder vor dem Haus. Ebenfalls ist es möglich, Dachfläche an Dritte zu verpachten, die dort dann die Solaranlage installieren und betreiben. Eine solarthermische Anlage ist eine weitere Option, von der das Brauchwasser erwärmt wird oder die Heizung unterstützt.

Das Problem mit der allgemeinen Sanierungspflicht

Wie viele Häuser es in Deutschland treffen wird, das lässt sich nicht präzise schätzen. Aber in Deutschland wird es wohl ein Drittel der Wohnhäuser sein, die in der schlechtesten Effizienzklasse G oder H liegen. Aber der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass wohl nur lediglich 15 Prozent aller Gebäude von der Sanierungspflicht von Klasse G auf F in Mitleidenschaft gezogen werden. Somit gilt es zuerst, die alten Gebäude neu einzustufen. Aber eines ist klar, die Immobilienbesitzer werden mit der Wende zum klimafreundlichen Wohnen unter Zugzwang gesetzt und für viele dürfte dies zugleich eine große Herausforderung darstellen und das nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch zeitlich und mit dem Blick auf die genaue Vorgehensweise.

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