Photovoltaik - neue Gesetze und Regelungen ab 1. Juli 2021

Photovoltaik – neue Gesetze und Regelungen ab 1. Juli 2021

Ein Blick auf die Webseite der Bundesregierung zeigt, dass es viele Änderungen im Juli und August gibt. So wird ab August für Familien ein „Kinderfreizeitbonus“ ausgezahlt, da Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie besonders zurückstecken mussten und viel verpasst haben – nicht nur in der Schule. Ab August erhalten Familien mit geringen Einkommen daher einen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro für jedes Kind einmalig ausgezahlt. Dieses Geld kann individuell für Ferien- oder Freizeitaktivitäten eingesetzt werden – bspw. für eine neue Kinderschaukel.

Aber auch innerhalb der Arbeit und Soziales kommt es zu Änderungen eben wie im Bereich der Umwelt und Energie. Besonders bei Letzterer wird es interessant, denn seit dem 20. Juli 2021 gilt die neue „Erneuerbare-Energien-Verordnung“. In dieser sind konkret die Regelungen festgelegt, mit denen das neue Erneuerbare-Energie-Gesetz 2021, das bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft trat, umgesetzt werden soll. In diesem sind wichtige Änderungen für den Eigenverbrauch, das Messkonzept sowie PV-Altanlagen enthalten. Vor allem gibt es Neuerungen für die verschiedenen Arten, mit Solarstrom Geld zu verdienen.

Wichtige Fakten im Überblick

  • Der Eigenverbrauch aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp ist im EEG 2021 von der EEG-Umlage befreit.
  • Zukünftig benötigen PV-Anlagen spezielle Zähler (Smart Meter Gateway).
  • Solaranlagen die über 20 Jahre alt sind, erhalten weitere, reduzierte Einspeisevergütungen.
  • Am lohnendsten bei ausgeförderten PV-Anlagen ist der Eigenverbrauch.

Eine Photovoltaikanlage – lohnt sich diese noch in 2021?

Stetig sinkt die staatliche Solarvergütung für das Einspeisen von selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz. Aktuell liegt der Preis bei 8,16 Cent pro Kilowattstunde für kleinere Anlagen bis 10 kWp (Stand Januar 2021). Aber dennoch: Die Installation einer Photovoltaik-Anlage lohnt sich auch in diesem Jahr weiterhin. Das gilt dann, wenn der Strom der damit erzeugt wird, selbst genutzt wird. Damit wird zum einen die Stromrechnung gesenkt, da der Eigenverbrauch die Strommenge, die aus dem Netz bezogen wird, fällt. Wer eine PV-Anlage bis 10 kWp kauft, der muss für den Eigenverbrauch keine Abgabe bezahlen.

Auch die staatlichen Förderungen sprechen für den PV-Strom, neben dem Eigenverbrauch, die für das Betreibermodell „Eigenverbrauch“ benötigt werden, um den Bau zu realisieren.

Lohnt es sich also noch, in 2021 eine PV-Anlage anzuschaffen? Die Antwort lautet: Photovoltaik lohnt sich immer! Während einige die Klimabilanz für die Erzeugung von Solarstrom Grund genug ist, stellen andere die wirtschaftlichen Aspekte in den Vordergrund und fragen sich, was Anschaffung und Betrieb der Anlage kosten, um diese dann mit der zu erwartenden Einspeisevergütung und/oder der zu erwartenden Ersparnis an Netzstrom zu verrechnen.

Einspeisevergütungen – EEG 2021

Wer sich für den Kauf einer Photovoltaikanlage entscheidet, der muss wissen, dass die Zeiten vorbei sind, wo die Einspeisung des selbsterzeugten Stroms eine satte Rendite abwirft, sobald sich die Anlage nach acht bis zehn Jahren wirtschaftlich amortisiert hat. Einst lag die Einspeisevergütung bei bis zu 30 Cent pro kWh, so gibt es mittlerweile für die kleinen Anlagen, die für die Ein- und Zweifamilienhäuser üblich sind, lediglich 8,16 ct/kWh für 20 Jahre (Stand Januar 2021).

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), ist die Vergütung von Strom aus PV-Anlagen geregelt und die wichtigen Änderungen betreffen ebenfalls die PV-Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Sofern die Einspeisevergütung für den Photovoltaik-Strom in Anspruch genommen wird, so zahlt der örtliche Netzbetreiber einen festen Betrag für jede Kilowattstunde Solarstrom, die ins Netz eingespeist werden.

Einspeisevergütung Photovoltaik 2021 (Januar bis April)

Inbetriebnahme Bis 10 kWp Bis 40 kWp
Ab 01.01.2021 8,16 Cent/kWh 7,93 Cent/kWh
Ab 01.02.2021 8,04 Cent/kWh 7,81 Cent/kWh
Ab 01.03.2021 7,92 Cent/kWh 7,70 Cent/kWh
Ab 01.04.2021 7,81 Cent/kWh 7,59 Cent/kWh

Welche Einspeisevergütungen weiterhin vorgesehen sind, das kann auf der Webseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Fest steht, dass die Einspeisevergütung bei den neuen Photovoltaikanlagen jeden Monat sinkt, je nachdem wann diese in Betrieb gehen. Anschließend bleibt die Einspeisevergütung für die Dauer von 20 Jahren gleich.

Ab Mai 2021 gilt, dass die Höhe der monatlichen Absenkung, die sogenannte Degression, davon abhängt, wie viel PV-Anlagen in Deutschland zuletzt gebaut wurden. Festgelegt wird die monatliche Degression von der Bundesnetzagentur und darauf wird dann die aktuelle feste Einspeisevergütung ermittelt.

Bestehende PV-Anlagen – die Änderungen durch das EEG 2021

Die Einspeisevergütung für die bestehenden Solaranlagen ändert sich rückwirkend natürlich nicht. Allerdings gibt es für die etwas größeren PV-Anlagen positive wie negative Änderungen. Künftig wird bei Anlagen über 10 Kilowatt-Peak die anteilige EEG-Umlage für den Eigenverbrauch entfallen. Diejenigen die eine Solaranlage über 7 Kilowatt-Peak betreiben, die müssen zusätzliche Messtechnik anschaffen.

Der Eigenverbrauch ist für viele die lukrativste Art, wenn es darum geht mit der eigenen Photovoltaik-Anlage Geld zu verdienen. Durchschnittlich kostet eine Kilowattstunde (durchschnittlicher Haushaltsstrom) 31,81 Cent. Der eigene Solarstrom lässt sich bereits für 9 bis 12 Cent erzeugen. Somit werden mit jeder selbst erzeugten Kilowattstunde mindestens 20 Cent gespart. Jedoch hängen die Einnahmen davon ab, ob und wie viel EEG-Umlage auf den selbsterzeugten Strom gezahlt werden muss, die von der Solarindustrie als „Sonnensteuer“ bezeichnet wird.

Genau hier greift die Neuerung: Durch das EEG 2021 sind auch die Solaranlagen-Betreiber von der Umlage befreit.

Das Messkonzept & die Fernsteuerbarkeit

Auf viele PV-Anlagen Besitzer kommen durch das EEG zusätzliche Kosten für Messtechnik hinzu. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, dass möglichst viele Haushalte intelligente Messsysteme (Smart Meter) installieren.

  • PV-Anlagen mit mehr als 7kWp müssen zukünftig in der Lage sein, über ein Smart Meter Gateway elektronisch mitzuteilen, wie viel Strom in das Stromnetz eingespeist wird.
  • Anlagen mit mehr als 25 kWp müssen zudem fernsteuerbar sein. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber die Einspeisung der PV-Anlage bei zu viel Strom im Netz vorübergehend senken kann.

Am besten ist es, den Betrieb der die Anlage montiert zu fragen, welche technischen Anforderungen für das Messkonzept der Solaranlage aktuell gelten. Der örtliche Netzbetreiber nennt die kosten für das Smart Meter, die jedoch gesetzlich begrenzt sind und je nach Haustechnik bei 100 Euro jährlich liegen.

Was tun mit einer 20 Jahre alten Solaranlage?

Ein wichtiger Punkt im EEG 2021 sind die Regeln für alte Photovoltaikanlagen, bei denen die Einspeisevergütung nun wegfällt. Erstmals trat das Gesetz 2020 in Kraft und seit Beginn 2021 stellt sich die Frage, was tun mit dem Strom und wie wird dieser vergütet?

Das einfachstes ist folgendes Vorgehen

  • Zunächst die verringerte Einspeisevergütung nach dem EEG 2021 kassieren.
  • Mit einem Fachbetrieb klaren, wie teuer der Umbau der Anlage auf Eigenversorgung wäre.
  • Ist die Solaranlage stark gealtert und es sind hohe Investitionen notwendig oder eine Dachsanierung steht auf dem Plan, dann sollte der Kauf einer neuen Anlage überdacht werden. Denn heute passen auf die gleiche Dachfläche Solarmodule, die dreimal mehr Leistung bringen als wie vor 20 Jahren.

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